Ablehnungsbescheid Mitteilung ärztliche und zahnärztliche Stellen Entgegennahme
D16000222• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Im Rahmen der Prüfung zur Qualitätssicherung gemäß §130 Strahlenschutzverordnung haben die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen eine Mitteilung mit verschiedenen Informationen bezüglich der Prüfung zu machen.
Handlungsgrundlage
- § 130 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Abschnitt 3 Nummern 10 und 11 aus der Richtlinie zur Röntgenverordnung und zur Strahlenschutzverordnung; Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG); §6 Abs. 4 Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts (AtSchuaZustV TH 2020)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Mitteilungen der ärztlichen und zahnärztlichen Stellen an die zuständige Behörde Entgegennahme (99009039261000)
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