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Ablehnungsbescheid Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung Röntgeneinrichtung oder Störstrahler Entgegennahme

D16000212 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer geschäftsmäßig Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler prüft, erprobt, wartet oder instand setzt oder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler im Zusammenhang mit ihrer Herstellung prüft oder erprobt, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen.

Handlungsgrundlage


  • Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) § 22 Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug zu folgender LeiKa erstellt: (99009042261000) Anzeige zur Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung einer Röntgeneinrichtung oder eines Störstrahlers Entgegennahme.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden