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Widerrufsbescheid Eignung Anlagen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Widerruf

D16000191 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eine Erlaubnis ist widerruflich und kann jederzeit zurückgenommen werden. Eine Bewilligung kann aus bestimmten Gründen widerrufen werden, insbesondere wenn der Inhaber die Nutzung drei Jahre ununterbrochen nicht ausgeübt oder wesentlich unterschritten hat oder den Zweck der Nutzung so geändert hat, dass er nicht mehr mit dem genehmigten Plan übereinstimmt. Der Widerruf kann ohne Entschädigung erfolgen.

Handlungsgrundlage


  • VwVfG; §18 WHG; ThürWG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Widerrufsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Widerruf (99129008100000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden