Ablehnungsbescheid Vorzeitige Errichtung genehmigungsbedürftige Anlage nach BImSchG Genehmigung
D16000184• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
In einem Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung soll die Genehmigungsbehörde auf Antrag vorläufig zulassen, dass bereits vor Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, begonnen wird, wenn die Vorrraussetzungen gegeben sind.
Handlungsgrundlage
- § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), §§ 11 bis 12 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Formularangaben
Ablehnungsbescheid (Antrag auf Genehmigung einer vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG)
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedüfrtigen Anlage nach BImSchG Genehmigung (99063016006000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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