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Ablehnungsbescheid Vorzeitige Errichtung genehmigungsbedürftige Anlage nach BImSchG Genehmigung

D16000184 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


In einem Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung soll die Genehmigungsbehörde auf Antrag vorläufig zulassen, dass bereits vor Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, begonnen wird, wenn die Vorrraussetzungen gegeben sind.

Handlungsgrundlage


  • § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), §§ 11 bis 12 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Antrag auf Genehmigung einer vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedüfrtigen Anlage nach BImSchG Genehmigung (99063016006000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden