Ablehnungsbescheid Anlagen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Eignungsfeststellung
D16000179• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie eine Eignungsfeststellung beantragen möchten, müssen Sie diesen Antrag ausfüllen.
Handlungsgrundlage
- §§ 17, 62-63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); §§ 41, 42, 46 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 (AwSV); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG); § 59 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: (99129008037000) Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung.
Stichwörter
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Versionshinweis
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