Ablehnungsbescheid Teilgenehmigung Errichtung einer Anlage nach BImSchG Erteilung
D16000143• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Genehmigungsbedürftig sind Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.
Handlungsgrundlage
- § 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 22 Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV), § 2 Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung (ThürImZVO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage nach BImSchG Erteilung (99063012001000).
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Versionshinweis
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