Ablehnungsbescheid Registrierung Strahlenpass Überprüfung
D16000127• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Person, die für das Führen des Strahlenpasses verantwortlich ist, hat den Strahlenpass eines Strahlenpassinhabers bei der zuständigen Behörde zu registrieren. Die Behörde registriert einen Strahlenpass für die Dauer von sechs Jahren, wenn die Prüfung erfolgreich war.
Handlungsgrundlage
- Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Registrierung eines Strahlenpasses Überprüfung (99009038074000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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