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Ablehnungsbescheid Genehmigung Anwendung zugelassene Pflanzenschutzmittel anderes Anwendungsgebiet Erteilung

D16000074 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Pflanzenschutzdienst kann im Einzelfall auf Antrag die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als dem mit der Zulassung festgelegten Anwendungsgebiet genehmigen, wenn die Anwendung für Pflanzen vorgesehen ist, die nur in geringem Umfang angebaut werden, oder gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen, und die vorgesehene Anwendung derjenigen in einem mit der Zulassung festgelegten Anwendungsgebiet entspricht.

Handlungsgrundlage


  • §§ 9,12, 17, 22 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz ThürVwVfG; §§ 9, 11 Thüringer Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchGDVO); Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung (99093010001000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden