Ablehnungsbescheid Genehmigung Anwendung zugelassene Pflanzenschutzmittel anderes Anwendungsgebiet Erteilung
D16000074• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Der Pflanzenschutzdienst kann im Einzelfall auf Antrag die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als dem mit der Zulassung festgelegten Anwendungsgebiet genehmigen, wenn die Anwendung für Pflanzen vorgesehen ist, die nur in geringem Umfang angebaut werden, oder gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen, und die vorgesehene Anwendung derjenigen in einem mit der Zulassung festgelegten Anwendungsgebiet entspricht.
Handlungsgrundlage
- §§ 9,12, 17, 22 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz ThürVwVfG; §§ 9, 11 Thüringer Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchGDVO); Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates
Formularangaben
Ablehnungsbescheid (Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung)
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung (99093010001000).
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