Ablehnungsbescheid Ausbringung Pflanzenschutzmittel Luft Genehmigung
D16000073• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen muss vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Erteilung der Genehmigung ist von der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen abhängig.
Handlungsgrundlage
- Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen (PflSchMAnwLuftFzgV); §§ 10, 18 PflSchG; Thüringer DurchführungsVO des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchGDVO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Antrag auf Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft Genehmigung (99093019006000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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