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Einleitung Maßnahmen Untersagung

D13000305 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Aufforderung keinen Immunitätsnachweis gegen Masern innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nicht Folge leistet, untersagen, dass sie die Einrichtung betritt oder in einer solchen Einrichtung tätig wird.

Handlungsgrundlage


  • § 20 (12) IfSG (Infektionsschutzgesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einleitung von Maßnahmen zur Untersagung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe