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Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb

D13000282 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Derjenige der die gewerbliche oder gemeinnützige Abfallsammlung anzeigt muss Angaben zum Verbleib und zur Verwertung der Abfälle tätigen. Als Nachweis der ordnungsgemäßen Verwertung dient eine Zertifizierung des Entsorgungsfachbetriebs.

Handlungsgrundlage


  • § 18 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zertifikat für den Entsorgungsfachbetrieb

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe