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Nachweis SCHUFA-Selbstauskunft

D13000238 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Im Rahmen von Bewilligungsverfahren für Darlehen oder Zuschüsse kann die SCHUFA-Selbstauskunft als Bonitätsnachweis dienen.

Handlungsgrundlage


  • § 34 (4) BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis SCHUFA-Selbstauskunft

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe