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Landpachtvertrag

D13000229 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Verpächterinnen oder Verpächter sowie Pächterinnen oder Pächter müssen den Abschluss eines Landpachtvertrags binnen eines Monats anzeigen. Bei Abschluss eines schriftlichen Landpachtvertrags muss dieser als Nachweis der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Landpachtvertrag

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden