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Antrag Genehmigung Errichtung einer Anlage

D13000195 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62 , 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist. Die Beseitigung von Anlagen, die als Denkmale in die Denkmallisten eingetragen sind, bedarf ebenfalls der Baugenehmigung. Der Bauantrag ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 59 Abs. 1, 68 Abs. 1 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

Gültig ab

05.10.2015

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Genehmigung der Errichtung einer Anlage (Bauantrag)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe