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Anzeige Nutzungsaufnahme

D13000193 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Anzeige der Nutzungsaufnahme bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben. Die Bauherrin/ Der Bauherr muss die Aufnahme der Nutzung genehmigungsbedürftiger oder genehmigungsfrei gestellter Bauvorhaben mindestens zwei Wochen vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde schriftlich oder elektronisch mitteilen. Die Anzeige der Nutzungsaufnahme ist nicht notwendig, wenn das Bauvorhaben verfahrensfrei ist.

Handlungsgrundlage


  • § 22 Abs. 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V); § 15 Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V); XBau2.2

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der Nutzungsaufnahme bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe