Ablehnungsbescheid Zuwendung Wohnungsbau als Darlehen
D13000178• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Ist der Antrag unvollständig, werden die baufachlichen oder technischen Anforderungen nicht erfüllt oder wird die Mindesthöhe des Darlehens nicht beantragt, wird der Antrag abgelehnt.
Handlungsgrundlage
- § 16 Abs. 1 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG); Richtlinie Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern (WoBauSozRL MV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe