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Antrag auf Berichtigung personenbezogener Daten

D13000115 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Wenn Anhaltspunkte für unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten im Melderegister vorliegen, muss die Korrektur der Daten bei der Meldebehörde beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 6 Abs. 1, 12 Bundesmeldegesetz (BMG); Art. 16 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Berichtigung personenbezogener Daten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


methodische Freigabe