Anzeige Kenntnis Kampfmittel
D13000077• Version 3.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die Anzeige dient zur unverzüglichen Meldung der Kenntnisnahme von Kampfmitteln an die Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.
Handlungsgrundlage
- § 6 Abs. 1 Kampfmittelverordnung (KampfmittelVO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe