Ablehnungsbescheid zur Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage
D13000058• Version 2.0•
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Inhalt
Definition
Ist der Antrag unvollständig oder weist er sonstige erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde den Bauherrn zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, ist der Antrag zurückzuweisen. Weiterhin ist auf die Einhaltung der Frist zu achten. Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.
Handlungsgrundlage
- § 69 (2) Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden