Ablehnungsbescheid zur Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage
D13000038• Version 3.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Ist der Antrag unvollständig oder weist er sonstige erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde den Bauherrn zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, ist der Antrag zurückzuweisen. Weiterhin ist auf die Einhaltung der Frist zu achten. Die Teilbaugenehmigung erlischt zudem, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.
Handlungsgrundlage
- § 69 (2) Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Formularangaben
Ablehnungsbescheid zur Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden