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Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Allgemeine Vorprüfung

D07000048 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn man mit seinem Unternehmen im Bergbau tätig ist, ein bergbauliches Neu- oder Erweiterungsvorhaben plant und die Voraussetzungen für die Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung vorliegen, muss die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung durchführen. Mit dieser allgemeinen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist.

Handlungsgrundlage


  • §§ 5-7 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Allgemeine Vorprüfung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden