Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Allgemeine Vorprüfung
D07000048• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn man mit seinem Unternehmen im Bergbau tätig ist, ein bergbauliches Neu- oder Erweiterungsvorhaben plant und die Voraussetzungen für die Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung vorliegen, muss die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung durchführen. Mit dieser allgemeinen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist.
Handlungsgrundlage
- §§ 5-7 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden