Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Förderabgabe für Bergbautätigkeiten

D07000044 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Bewilligung besitzt, mit der es in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze gewinnen kann oder wenn man Inhaber von Bergwerkseigentum ist, dann muss man jährlich eine Förderabgabe zahlen. Dazu beantragt man bei der zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem man eine Förderabgabeerklärung einreicht. Die bergrechtliche Bewilligung beziehungsweise das Bergwerkseigentum – und damit auch die Förderabgabe – betrifft so genannte bergfreie Bodenschätze.

Handlungsgrundlage


  • §§ 31, 32 Bundesberggesetz (BBergG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Förderabgabe für Bergbautätigkeiten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden