Förderabgabe für Bergbautätigkeiten
D07000044• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Bewilligung besitzt, mit der es in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze gewinnen kann oder wenn man Inhaber von Bergwerkseigentum ist, dann muss man jährlich eine Förderabgabe zahlen. Dazu beantragt man bei der zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem man eine Förderabgabeerklärung einreicht. Die bergrechtliche Bewilligung beziehungsweise das Bergwerkseigentum – und damit auch die Förderabgabe – betrifft so genannte bergfreie Bodenschätze.
Handlungsgrundlage
- §§ 31, 32 Bundesberggesetz (BBergG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden