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Anzeige zur Aufnahme eines Betriebes (Bergbau)

D07000036 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Man muss die Aufnahme eines Bergbaubetriebs der zuständigen Stelle anzeigen. Reicht man die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden. Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn man stattdessen einen Betriebsplan einreicht.

Handlungsgrundlage


  • § 50 BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige zur Aufnahme eines Betriebes

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden