Anzeige zur Aufnahme eines Betriebes (Bergbau)
D07000036• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Man muss die Aufnahme eines Bergbaubetriebs der zuständigen Stelle anzeigen. Reicht man die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden. Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn man stattdessen einen Betriebsplan einreicht.
Handlungsgrundlage
- § 50 BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden