Antrag auf Anerkennung Sachverständige
D07000032• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Im Bergbausektor können amtlich anerkannte Sachverständige die Prüfung und Abnahme bestimmter Einrichtungen und Tätigkeiten übernehmen. Wenn man eine solche Sachverständigen-Tätigkeit ausüben möchte, muss man eine amtliche Anerkennung beantragen. Die zuständige Bergbehörde kann die Anerkennung jedoch sachlich beschränken, zeitlich befristen und mit Auflagen verbinden.
Handlungsgrundlage
- § 23a ABBergV (Allgemeine Bundesbergverordnung)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden