Antrag auf Bergbau Bewilligung - Aufhebung
D07000029• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf der Inhabende einer Bewilligung als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen. Man kann diese Bewilligung vollständig oder teilweise aufheben lassen, sowohl gegenständlich (einzelne Bodenschätze) als auch räumlich. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden. Es müssen keine Gründe für eine Aufhebung angegeben werden.
Handlungsgrundlage
- § 19 BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden