Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - erstmalig
D07000018• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Behörde Sonderbetriebspläne fordern. Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Sonderbetriebspläne müssen, ebenso wie Rahmen- und Hauptbetriebspläne, von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Sonderbetriebsplanverfahren eignen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erforderlich ist.
Handlungsgrundlage
- § 52 (2) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden