Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - Verlängerung
D07000013• Version 1.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn man einen Rahmenbetriebsplan verlängern möchte, muss man das vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen. Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante (bergbauliche) Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen das Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann. Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten, erweitern und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Handlungsgrundlage
- § 52 (4) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden