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Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - Verlängerung

D07000013 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn man einen Rahmenbetriebsplan verlängern möchte, muss man das vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen. Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante (bergbauliche) Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen das Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann. Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten, erweitern und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.

Handlungsgrundlage


  • § 52 (4) BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - Verlängerung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden