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Antrag auf wissenschaftliches Forschungsvorhaben an Schulen

D06000018 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen u. ä.) bedürfen nach § 84 des Hessischen Schulgesetzes der vorherigen Genehmigung durch das Hessische Kultusministerium. Eine Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

Handlungsgrundlage


  • Rechtsgrundlage: § 84 - Wissenschaftliche Forschungen – des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 150), geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82).

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf wissenschaftliches Forschungsvorhaben an Schulen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3