Antrag auf wissenschaftliches Forschungsvorhaben an Schulen
D06000018• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen u. ä.) bedürfen nach § 84 des Hessischen Schulgesetzes der vorherigen Genehmigung durch das Hessische Kultusministerium. Eine Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
Handlungsgrundlage
- Rechtsgrundlage: § 84 - Wissenschaftliche Forschungen – des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 150), geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82).
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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