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Prüfungsberichte von Bauträgern und Baubetreuern Entgegennahme

D05000972 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Als Bauträger und/oder Baubetreuer müssen Sie jährlich einen Prüfungsbericht oder alternativ eine sogenannte Negativerklärung bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen. - Entgegennahme und Prüfung von Prüfungsberichten von Baubetreuern und Bauträgern - Baubetreuer und Bauträger müssen jährlich eine Prüfung der Einhaltung ihrer Pflichten von unabhängiger Seite durchführen lassen - Der Bericht muss der Aufsichtsbehörde jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres zugesandt werden - Wenn keine Tätigkeit ausgeübt wurde, dann muss stattdessen eine Erklärung hierüber eingereicht werden (sog. Negativerklärung)

Handlungsgrundlage


  • § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html); § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) (https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/__16.html)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Verpflichtenden jährlichen Prüfungsbericht als Bauträger und/oder Baubetreuer einreichen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


LeiKa: 99050154261000

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden