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Mitteilung - Änderungen von Einrichtungen und Vorkehrungen (Gentechnische Anlagen)

D05000966 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Bereits zugelassene gentechnische Arbeiten können Sie in einer anderen bereits zugelassenen Anlage, die Sie ebenfalls betreiben, durchführen. Dies müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen.

Handlungsgrundlage


  • § 21 Abs. 2 GenTG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mitteilung - Änderungen von Einrichtungen und Vorkehrungen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99045004261004 "Mitteilung zum Betrieb gentechnischer Anlagen Entgegennahme Änderungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Vorkehrungen", 99045004261005 "Mitteilung zu gentechnischen Arbeiten Entgegennahme Mitteilung über Abweichungen vom erwarteten Verlauf der gentechnischen Arbeit mit dem Verdacht einer Gefährdung der Schutzgüter gegenüber der Genehmigungsbehörde" und 99045005261006 "Mitteilung zu gentechnischen Arbeiten Entgegennahme Mitteilung über Abweichungen vom erwarteten Verlauf der gentechnischen Arbeit mit dem Verdacht einer Gefährdung der Schutzgüter gegenüber der Überwachungsbehörde "

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden