Mitteilung - Änderungen von Einrichtungen und Vorkehrungen (Gentechnische Anlagen)
D05000966• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Bereits zugelassene gentechnische Arbeiten können Sie in einer anderen bereits zugelassenen Anlage, die Sie ebenfalls betreiben, durchführen. Dies müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen.
Handlungsgrundlage
- § 21 Abs. 2 GenTG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99045004261004 "Mitteilung zum Betrieb gentechnischer Anlagen Entgegennahme Änderungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Vorkehrungen", 99045004261005 "Mitteilung zu gentechnischen Arbeiten Entgegennahme Mitteilung über Abweichungen vom erwarteten Verlauf der gentechnischen Arbeit mit dem Verdacht einer Gefährdung der Schutzgüter gegenüber der Genehmigungsbehörde" und 99045005261006 "Mitteilung zu gentechnischen Arbeiten Entgegennahme Mitteilung über Abweichungen vom erwarteten Verlauf der gentechnischen Arbeit mit dem Verdacht einer Gefährdung der Schutzgüter gegenüber der Überwachungsbehörde "
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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