Mitteilung - Umzug gentechnischer Anlagen (Gentechnische Anlagen)
D05000965• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Bereits zugelassene gentechnische Arbeiten können Sie in einer anderen bereits zugelassenen Anlage, die Sie ebenfalls betreiben, durchführen. Dies müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen.
Handlungsgrundlage
- § 9 Abs. 4a GenTG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu den Leistungen 99045005261001 "Mitteilung zu gentechnischen Arbeiten Entgegennahme Mitteilung zum Umzug von gentechnischen Arbeiten in eine andere zugelassene Anlage desselben Betreibers", 99045005261002 "Mitteilung zu gentechnischen Arbeiten Entgegennahme Mitteilung zum Umzug von gentechnischen Arbeiten in eine andere zugelassene Anlage desselben Betreibers bei der Genehmigungsbehörde" und 99045005261003 "Mitteilung zu gentechnischen Arbeiten Entgegennahme Mitteilung zum Umzug von gentechnischen Arbeiten in eine andere zugelassene Anlage desselben Betreibers bei der Überwachungsbehörde"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden