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Versicherungsvermittler Erlaubnis Erteilung

D05000959 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Erlaubnis als Versicherungsvermittler Erteilung. Beantragung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als gewerbsmäßiger Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler). Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Zusätzlich bei Aufnahme der Tätigkeit auch Antrag auf Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Erlaubnis wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögens-verhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie, Sachkunde. Erlaubnis bundesweit unbefristet gültig. Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer (IHK)

Handlungsgrundlage


  • § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) § 11a Gewerbeordnung (GewO) Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis als Versicherungsvermittler beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


LeiKa-Schlüssel: 99050035001000

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden