Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung
D05000957• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Zuständigkeit: durch Bundesland bestimmte Behörde.
Handlungsgrundlage
- § 34h Abs 1 Gewerbeordnung (GewO) Finanzanlagenvermittlungsverordnung § 11a Abs. 3a GewO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Leika Schlüssel: 99050109001000
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden