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Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung

D05000957 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Zuständigkeit: durch Bundesland bestimmte Behörde.

Handlungsgrundlage


  • § 34h Abs 1 Gewerbeordnung (GewO) Finanzanlagenvermittlungsverordnung § 11a Abs. 3a GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Honorar-Finanzanlagenberater beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Leika Schlüssel: 99050109001000

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden