Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler Erteilung
D05000954• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Erlaubniserteilung als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler. Berechtigung, Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entgeltliche Finanzierungshilfen zu vermitteln und zu solchen zu beraten. Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Die zuständige Behörde für die Erlaubniserteilung richtet sich nach dem Bundesland.
Handlungsgrundlage
- § 34i Gewerbeordnung (GewO) § 34j Gewerbeordnung (GewO) Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) § 11a Abs. 3b GewO Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Formularangaben
Erlaubnis beantragen, um als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler tätig zu werden
Technische Beschreibung
LeiKa-Schlüssel: 99050110001000
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden