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Bestellung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten Entgegennahme

D05000952 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sofern Sie Verpflichtete oder Verpflichteter und zugleich Mutterunternehmen einer Gruppe nach dem Geldwäscherecht sind, besteht die Verpflichtung, eine Gruppen-Geldwäschebeauftragte oder einen Gruppen-Geldwäschebeauftragten sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter zu bestellen. Die Bestellung und die Entpflichtung der oder des Gruppen- Geldwäschebeauftragten und ihrer oder seiner Stellvertreterin bzw. ihres oder seines Stellvertreters sind der Aufsichtsbehörde vorab anzuzeigen.

Handlungsgrundlage


  • § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Geldwäschegesetz (GwG); § 7 Absatz 4 Satz 1 Geldwäschegesetz (GwG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestellung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten Entgegennahme

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089151261000 "Bestellung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten Entgegennahme"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden