Bestellung eines Geldwäschebeauftragten Entgegennahme
D05000951• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie verpflichtet sind, eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, muss dies vorab der Aufsichtsbehörde anzeigt werden. Dies gilt auch, wenn Sie einen Geldwäschebeauftragten abberufen ("entpflichten") möchten.
Handlungsgrundlage
- §7 Abs. 4 Satz 1 GWG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089187261000 "Bestellung eines Geldwäschebeauftragten Entgegennahme"
Stichwörter
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Versionshinweis
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