Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme im Glücksspielsektor
D05000946• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Sofern Sie nach einer Verdachtsmeldung an eine externe Stelle oder einer internen Meldung an Ihren Arbeitgeber im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis Nachteile erleiden, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. Der Rechtsweg bleibt von dem Beschwerdeverfahren unberührt. Die Beschwerde erfolgt über einen geschützten Kommunikationsweg.
Handlungsgrundlage
- § 49 Absatz 5 Geldwäschegesetz (GwG); § 53 Absatz 5a Geldwäschegesetz (GwG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089148261001 "Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme im Glücksspielsektor"
Stichwörter
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