Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal Entgegennahme
D05000923• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für den Erwerb und Besitz von Waffen benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis. Diese wird Ihnen auf Antrag erteilt, wenn Sie die waffenrechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen. Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen können diese bei der zuständigen Behörde beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 28 Absatz 3 Waffengesetz (WaffG)
Formularangaben
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal Entgegennahme
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089190261000 "Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal Entgegennahme"
Stichwörter
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