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Tierversuche Genehmigung

D05000910 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich vor Versuchsbeginn eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Handlungsgrundlage


  • § 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG); § 31 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV); § 8 Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG); § 31 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Tierversuche Genehmigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99110014006000 "Tierversuche Genehmigung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden