Verzichtserklärung auf die Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut
D05000854• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Auf die Approbation, die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung und die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Nicht wirksam ist ein Verzicht, wenn er unter einer Bedingung erklärt wird. Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.
Handlungsgrundlage
- §1 PsychThG §6v PsychThG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018153261000 "Verzichtserklärung auf die Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut Entgegennahme"
Stichwörter
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Versionshinweis
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