Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr/Gemeinschaftslizenz Ersatzausstellung
D05000842• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden, in Verlust geraten oder entwendet wurden, müssen Sie die Ersatzausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 3 GüKG; 4 VO (EG) Nr. 1072/2009; § 10 GBZugV; § 5 GüKG; GüKVwV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99055031012001 "Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Ausstellung Ersatz"
Stichwörter
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Versionshinweis
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