Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr/Gemeinschaftslizenz zusätzliche Ausfertigung (OZG)
D05000841• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Handlungsgrundlage
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) § 3 Erlaubnispflicht Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) § 10 Erlaubnisverfahren Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) § 5 Erlaubnispflicht und Gemeinschaftslizenz Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Formularangaben
Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr/Gemeinschaftslizenz zusätzliche Ausfertigung
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz zusätzliche Ausfertigung (LeiKa: 99055031065000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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