Antrag auf Zulassung als Viehhandelsunternehmen
D05000827• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie ein Viehhandelsunternehmen betreiben möchten, dass darauf ausgerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu verkaufen oder in eine fremde, zugelassene Einrichtung umzusetzen, so benötigen Sie vor Beginn der Tätigkeit eine Zulassung der zuständigen Behörde. Folgende Tierarten sind betroffen: 1. Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide, 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel, 3. Schafe und Ziegen, 4. Schweine, 5. Hasen und Kaninchen, 6. Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln, 7. Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild), 8. Kameliden. Einer behördlichen Zulassung bedürfen auch folgende Betriebe, um am innergemeinschaftlichen Verbringen teilnehmen zu können: Händlerställe für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Sammelstellen für Rinder, Schweine, Einhufer, Schafe, Ziegen, Zoos, Wildparks, und sonstige Einrichtungen, in denen Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken, zu Versuchszwecken, zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen gehalten werden.
Handlungsgrundlage
- ViehVerkV - § 13 Transportunternehmen, Anhang 1&2; Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 - Art. 10 Absatz 1 & Art. 11 Absatz 1
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99110069007000 "Viehhandelsunternehmen Zulassung"
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