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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen Erteilung

D05000803 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die zuständige Behörde waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen.

Handlungsgrundlage


  • § 28a Waffengesetz (WaffG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089191001000 "Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden