Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal Verlängerung
D05000802• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die zuständige Behörde waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen, und ist zeitlich begrenzt. Eine Verlängerung kann bei dem zuständigen Amt beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 28 Waffengesetz (WaffG)
Formularangaben
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal Verlängerung
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089190020000 "Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal Verlängerung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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