Verträge der Wasserwirtschaft - Anmeldung
D05000801• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen müssen Sie Konzessions-, Demarkations-, Gebietsschutz-und Verbundverträge der Wasserwirtschaft, deren Änderungen und Ergänzungen sowie deren Beendigung oder Aufhebungen bei der zuständigen Kartellbehörde anmelden. Anmeldepflichtig sind Sie als Vertragspartei. Vertragspartei sind die an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen (Wasserversorgungsunternehmen oder Kommune) über ihre jeweiligen vertretungsberechtigten Organe bzw. die Gebietskörperschaften über den jeweiligen Bürgermeister/Gemeindevorsteher. Hintergrund dieser Leistung ist der fehlende Wettbewerb aufgrund des natürlichen Monopols der Wasserversorgung. Der fehlende Wettbewerb wird durch die Aufsichts-und Kontrollfunktion der Kartellbehörden in Form der Missbrauchsaufsicht ersetzt.
Handlungsgrundlage
- §31 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050117104000 "Verträge der Wasserwirtschaft - Anmeldung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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