Anzeige von reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten
D05000767• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.
Handlungsgrundlage
- § 55a Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Gewerbeordnung (GewO), § 55c Anzeigepflicht - Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050023169000 Reisegewerbe Anzeige
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden