Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfingenieur für Standsicherheit Entgegennahme

D05000737 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Personen, die aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat kommen und die Tätigkeit eines anerkannten Prüfingenieurs für Standsicherheit in Brandenburg erbringen möchten, müssen Sie die Anforderungen des §9 Abs. 4-6 Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung (BbgBauPrüfV ) erfüllen, die darin geforderten Nachweise zu erbringen und die erstmalige Tätigkeit in Brandenburg vorher der Behörde anzuzeigen.

Handlungsgrundlage


  • §5 Abs. 2 i.V.m. §9 Abs. 4-6 Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung - BbgBauPrüfV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfingenieur für Standsicherheit Entgegennahme

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99147016261000 "Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfingenieur für Standsicherheit Entgegennahme"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden