Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken Öffentliche Bestellung und Vereidigung
D05000645• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken als Sachverständige*r öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Handlungsgrundlage
- §2 Absatz 1 BauKaG NRW; Gewerbeordnung § 36 Öffentliche Bestellung von Sachverständigen
Formularangaben
Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99140005108000 "Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken Öffentliche Bestellung und Vereidigung"
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