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Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken Öffentliche Bestellung und Vereidigung

D05000645 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken als Sachverständige*r öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.

Handlungsgrundlage


  • §2 Absatz 1 BauKaG NRW; Gewerbeordnung § 36 Öffentliche Bestellung von Sachverständigen

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99140005108000 "Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken Öffentliche Bestellung und Vereidigung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden