Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in Erteilung
D05000633• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Arbeit als medizinisch-technische Radiologieassistentin, medizinischer-technischer Radiologieassistent ist in Deutschland bestimmten Personen vorbehalten. Dies ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als medizinisch-technische Radiologieassistentin, medizinischer-technischer Radiologieassistent arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Sie muss beantragt werden. Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen medizinisch-technischen Berufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt. Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Arztpraxen.
Handlungsgrundlage
- § 1(1) MTAG § 2 (1) MTAG
Formularangaben
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Medizinisch-technische Radiologieassistentin“ oder „Medizinisch-technischer Radiologieassistenten“ beantragen
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018077001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in Erteilung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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